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Die Haftung für Kartellverstöße durch Preisalgorithmen
Die Preissetzung in Unternehmen wird in einer digitalisierten Welt nicht mehr allein von Menschen, sondern auch von Algorithmen bestimmt. Im Hinblick auf das Kartellrecht stellt sich daher die Frage, ob durch die Verwendung von sogenannten Preisalgorithmen das Kartellverbot im engeren Sinne nach Art. 101 AEUV beziehungsweise § 1 GWB verletzt werden kann. Insbesondere ist unklar, inwieweit eine menschliche Willensübereinstimmung erforderlich ...

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